Heute ist Weltfrauentag

Heute ist der 112. Internationale Frauentag. Er wird seit 1921 gefeiert. Am 8. März 1917 streikten in Sankt Petersburg Arbeiterinnen, Soldatenfrauen und Bäuerinnen und lösten so die Februarrevolution aus. Ihnen zu Ehre wurde im Rahmen der "Konferenz kommunistischer Frauen" der 8. März als internationaler Gedenktag eingeführt.

Nun haben wir Frauen der CDU Burscheid mal ein weinig im Internet gestöbert, was seither geschehen ist: Erstmals wurden Frauen in der Weimarer Verfassung als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen anerkannt: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten". Grundsätzlich bedeutete weiter eine nachteilige Behandlung von Frauen, z.B. im Ehe- und Scheidungsrecht, aber auch in Vermögensfragen.

Seit 1948 sind Männer und Frauen nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt.

Vielversprechend, aber eher Theorie. Am 3. Mai 1957, beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“, das Gleichberechtigungsgesetz.

Was erst mal gut klingt, bedeutete aber keinesfalls die gelebte Gleichberechtigung. Bis 1. Juli 1958 konnte der Mann den Anstellungsvertrag der Ehefrau ohne ihre Zustimmung kündigen. Einfach so. Von 1958 bis 1977 regelte die Arbeitsteilung der Eheleute der § 1356 BGB: Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstäig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist. Fazit: Wollte eine Frau arbeiten, musste es ihr Ehemann erlauben. Auch gut: 1958 wurde das eheliche Güerrecht geändert. Der Ehefrau stand nun die Hälfte des in der Ehe erwirtschafteten Gewinns zu. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962.

Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau rechtlich als geschäftsfähig angesehen.

Unvorstellbar aus heutiger Sicht?

Nun ja. Am 16.02.2023 brauchte es die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, damit eine Dresdnerin den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommt. Das Gericht kippte die Entscheidungen der Vorinstanzen in Sachsen in weiten Teilen. Zwei männliche Kollegen verdienten monatlich bis zu 1.000 Euro mehr. Begründung des Arbeitgebers: Sie hatten besser verhandelt.

Ein großes Thema unserer Gesellschaft ist und bleibt auch die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Ein eindeutiger Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte. Da die Frau in der Regel über geringere körperliche Kraft verfügt, führt hier nur eine geänderte Einstellung der Männer zur nachhaltigen Verbesserung der Situation.

Auch im Alltag, im Haushalt, der Kinder- und Altenbetreuung ist die Gleichberechtigung ein Thema mit deutlichem emanzipatorischem Nachholbedarf. Gerade die Mehrbelastungen durch Corona in den Familien wurden überwiegend durch Frauen getragen oder aufgefangen.

Doch wie schaut es in Burscheid aus?

Der Frauenanteil im Burscheider Rathaus in den vergangenen zwei Jahren von rd. 71 auf 57 Prozent gesunken. Hier war es die Übernahme der TWB- Mitarbeiter, die die vorgeschriebene Quote verädert hat. Kann man also noch verbessern.

Schön ist: Die CDU Burscheid hat eine Parteivorsitzende. Und viele aktive Frauen, die sie unterstützen.

Gemeinsam werden wir Frauen von der CDU für die kleinen und großen Dinge kämpfen, die Frauen helfen. Und dafür spannen wir auch unsere Männer ein. Versprochen.

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Frauen-Zimmer e.V.
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt im Rheinisch-Bergischen Kreis

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Veröffentlicht am 08.03.2023.