Schutz von städtebaulich besonders wertvollen Bäumen

Die Burscheider CDU wird der auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen eingebrachten „Satzung zum Schutz städtebaulich besonders wertvoller Bäume“ mehrheitlich zustimmen.
Die Satzung sieht im Kern vor, dass aktuell 40 in einer Liste aufgeführte, besonders markante Bäume nicht zerstört, entfernt, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden dürfen, wobei mehrere Ausnahmen und Befreiungen vorgesehen sind. Es wird also kein allgemein für alle Bäume geltendes Verbot eingeführt. Von den 40 betroffenen Bäumen befinden sich 30 im Eigentum der Stadt, 4 im Eigentum des Landschaftsverbandes Rheinland und 2 im Eigentum der katholischen Kirche.
Fraktionsvorsitzender Jörg Baack: „Wir halten die Satzung für sinnvoll, da sie punktuell die Bäume schützt, die unsere Stadt mit ausmachen. Da nur wenige wirklich private Bäume betroffen sind, ist die Belastung der Burscheider Grundeigentümer gering und vertretbar.“
Die entsprechende Ratsvorlage finden Sie hier.
Veröffentlicht am 30.10.2012.